Qualität & Garantie

Garantie

Wir verwenden nur Komponenten, von deren Qualität wir überzeugt sind.

  • Der Motor des Dolas e Bike hat eine Garantie von 2 Jahren.
  • Auch auf den Rahmen des Dolas e Bike gewähren wir 3 Jahre Garantie.

Detaillierte Garantiebedingungen

Die Herstellergarantie gilt für alle unsere Produkte und bietet umfassenden Schutz. Bitte lesen Sie weiter, um sich über unsere Garantiebedingungen zu informieren und zu erfahren, wie wir sicherstellen, dass Sie unser Produkt in vollem Umfang genießen können.

Dolas e Bike garantiert, dass unsere Fahrräder frei von Konstruktions- und Materialfehlern sind. Diese Garantie kann nur vom Erstbesitzer des betreffenden Dolas e Bike in Anspruch genommen werden und erlischt gemäß den Bestimmungen in Artikel 2 (Garantieausschluss). Die Garantie ist nicht übertragbar und beginnt mit dem vereinbarten Liefertermin und der Abnahme.

  • 3 Jahre Garantie gegen Rahmenbrüche
  • 2 Jahre Garantie auf Motorschäden
  • 1 Jahr Garantie auf Komponenten und Elektronik
  • 1 Jahr Garantie auf die Batterie (mit einer Restkapazität von mindestens 60 % nach 1 Jahr oder 800 vollen Ladezyklen, je nachdem, was zuerst eintritt, und gemäß der Gebrauchsanweisung).

Die Garantieleistung erfolgt nach unserem Ermessen entweder durch Reparatur des defekten Teils oder durch Lieferung eines Ersatzteils. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.

Gewährleistungsausschluss

Es wird darauf hingewiesen, dass die Garantie in den folgenden Fällen erlischt:

  • Wenn der Käufer die in der Bedienungsanleitung gegebenen Montageanweisungen nicht beachtet oder nicht ordnungsgemäß ausgeführt hat.
  • Bei geringfügigen Abweichungen von der garantierten Beschaffenheit, Schäden durch normalen Verschleiß (z.B. Kratzer am Rahmen) oder Abnutzung von Teilen.
  • Wenn der Mangel auf unsachgemäßen Gebrauch, wie z. B. Überlastung, zurückzuführen ist.
  • Bei Schäden, die durch Reparaturen, Umbauten, Veränderungen oder sonstige Eingriffe entstanden sind.
  • Bei falscher Einstellung oder Befestigung von Lenker, Vorbau, Sattel, Sattelstütze, Schaltwerk, Bremsen, Schaltung und/oder losen Teilen, Laufrad- und Speicheneinstellung während des Gebrauchs.
  • Wenn nachträglich eingebaute Ersatzteile nicht den technischen Anforderungen des jeweiligen Lastenradmodells entsprechen oder unsachgemäß eingebaut wurden.
  • Wenn Schäden dadurch entstanden sind, dass Teile wie Brems-/Schaltzüge, Bremsbeläge, Reifen, Kette und Ritzel nicht rechtzeitig ausgetauscht wurden.
  • Wenn das Fahrrad durch Unfälle, durch Dritte oder durch Witterungseinflüsse, z.B. Ausbleichen der Farbe oder Rost, beschädigt ist.
  • Wenn der Eigentumsnachweis fehlt.

Verschleiß und Abnutzung von Teilen

Zu den Teilen, die dem Verschleiß unterliegen, gehören insbesondere:

  • Aufhängungen
  • Felgen (im Falle von Felgenbremsen)
  • Reifen
  • Kette
  • Kettenblätter
  • Ritzel
  • Nabenlager
  • Tretlager
  • Steuersatz
  • Lagersätze für vollgefederte Rahmen
  • Züge
  • Bremsscheiben
  • Bremsbeläge
  • Griffe
  • Sattel
  • Buchsen, Dichtungen, Gabel, Dämpfer und Teleskopsattelstütze

Meldung von Garantieschäden

Um einen Garantieanspruch geltend zu machen, senden Sie bitte eine E-Mail an Dolas e Bike. Die E-Mail sollte die Rechnungsnummer und die Fahrzeugidentifikationsnummer (VIN) sowie ein Foto des beschädigten Teils oder Produkts enthalten, damit Dolas e Bike den Garantieanspruch prüfen kann.

Dolas e Bike wird den Fall zügig bearbeiten. Wenn eine Beurteilung ohne Besichtigung des Fahrrads nicht möglich ist, wird in Absprache mit dem Eigentümer eine zufriedenstellende Lösung gefunden.

Vor dem Versand eines Ersatzteils hat Dolas e Bike das Recht, das betreffende Teil oder Produkt zur Begutachtung anzufordern. Anhand der Ergebnisse der Begutachtung entscheidet Dolas e Bike über die Garantieleistung und den Versand des Ersatzteils.

Wenn das Teil oder das Produkt nicht von der Garantie abgedeckt ist, trägt der Eigentümer die Kosten für den Versand des Fahrrads und/oder der Teile.

Im Falle eines Garantieanspruchs, bei dem ein gleichwertiges Originalteil nicht mehr verfügbar ist, stellt Dolas e Bike ein gleichwertiges Ersatzteil zur Verfügung.

Die Bestätigung eines Garantieanspruchs bedeutet nicht notwendigerweise eine Haftung von Dolas e Bike für eventuelle Schäden. Die Verantwortung von Dolas e Bike ist nur in Übereinstimmung mit den vorliegenden Garantiebedingungen und den geltenden Geschäftsbedingungen von Dolas e Bike beschränkt.